Vereinsbeitrag

Jedes Mitglied ist gemäß §4 Abs.1 unserer Satzung zur Beitragszahlung verpflichtet. Der Beitrag gilt für alle Abteilungen und Gruppen. In einigen Gruppen werden zusätzlich Abteilungsbeiträge (s.u.) erhoben.

Die gegenwärtig gültigen Monatsbeiträge wurden auf der Mitgliederversammlung am 18. Januar 2012 wie folgt beschlossen:

Mitarbeiter/innen der vBS Bethel, deren Familienangehörige, berentete und pensionierte MA der vBSB
€ 5,50
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren € 3,50
Externe € 8,00

Externe ermässigt (Personen in besonderen Lebenslagen, wie z.B. Studenten, Sozialhilfeempfänger, Schüler u.ä.) auf besonderen Antrag

€ 6,25

Lastschriftzahler/innen erhalten eine Ermäßigung von 1 € pro Monat.

Die Beiträge werden jährlich erhoben und sind zu Beginn des Geschäftsjahres fällig. Die Abbuchung erfolgt gemeinsam mit den Abteilungsbeiträgen quartalsweise.

Die Ermäßigung für Studenten usw. wird nur gewährt, wenn ein Nachweis bis zum
31. Dezember des Vorjahres unaufgefordert der Geschäftsstelle vorgelegt wird.

Das dritte und jedes weitere Familienmitglied (im gleichen Haushalt lebend) ist beitragsfrei, berechnet werden immer zuerst die erwachsenen Familienmitglieder.

 

Abteilungsbeiträge

Mit grundsätzlichem Beschluss der Mitgliederversammlungen vom 5. Februar 2015 und vom 29. März 2017 sowie dem Beschluss des Vorstands vom 20. April 2017 werden ab 2018 folgende Abteilungsbeiträge vierteljährlich zusätzlich zum Vereinsbeitrag erhoben:

Abteilung
MA der vBSB (s.o.)
ext. erm. / Kinder
Externe Mitglieder
Tanz
-
-
€ 6,00
Schwimmen
€ 3,75
€ 2,50
€ 12,00
QiGong, Yoga, Aquafitness, Pilates
€ 7,50
€ 5,00
€ 24,00