Ab
heute gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Sie schreibt
weiterhin die 2-G-Plus-Regelung für die Teilnahme am Sport in
Innenräumen vor.
Neu ist:
* Personen mit einer dritten Impfung (Booster) benötigen keinen Test
mehr.
* Selbsttests unter fachkundiger Aufsicht sind jetzt zulässig (§2
Abs.8a CoronaSchVO NRW).
Die
aktuelle Version der CoronaSchVO findet Ihr auf dieser Netzseite.